In der Mehrzahl der Erbfälle wird der Erblasser nicht von einer einzelnen Person, sondern von mehreren Erben beerbt. Die sogenannten Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft.

Testeintrag 1

Erbrechtliche Konflikte nach einem Todesfall in der Familie werden sehr häufig unsachlich und gefühlsbetont ausgetragen. Neben rechtlichen Gestaltungen von Verträgen und Testamenten biete ich Ihnen die außergerichtliche Interessenvertretu [...]

Testeintrag 12021-05-16T18:22:34+02:00
Nach oben