Erbrechtliche Konflikte nach einem Todesfall in der Familie werden sehr häufig unsachlich und gefühlsbetont ausgetragen.

Neben rechtlichen Gestaltungen von Verträgen und Testamenten biete ich Ihnen die außergerichtliche Interessenvertretung zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten.

Carsten Meier, Fachanwalt für Erbrecht

Carsten Meier – Fachanwalt für Erbrecht

Erhalten Sie schnell und unkompliziert fachlich fundierte Antworten auf alle erbrechtlichen Fragen

In Deutschland ist der Ehegatte bzw. die Ehegattin neben den Verwandten des Erblassers gesetzlicher Erbe. Bei kinderlosen Ehepaaren ist der überlebende Ehegatte/die überlebende Ehegattin nicht automatisch Alleinerbe. Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen oder eventuell auch Großeltern können neben dem überlebenden Ehepartner erben. Sind Kinder vorhanden, so beerbt der überlebende Ehegatte/die überlebende Ehegattin neben seinen/ihren Kindern den Erblasser. Erbrechtliche Vorschriften sind häufig kompliziert und für den Laien schwer zu verstehen.

Erbrechtliche Konflikte werden sehr häufig gefühlsbetont und unsachlich ausgetragen. Aufgrund meiner Spezialisierung werde ich häufig von Gerichten als Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker und Sachverständiger eingesetzt.

Ich unterstütze Sie besonders bei Pflichtteilsrechtsansprüchen, Testamentsauslegung, Testamentserrichtung, Beantragung von Erbscheinen und Nachlassimmobilien (Verwaltung, Wertermittlung, Verkauf u.vm.).

Nutzen Sie gerne eine persönliche Erstberatung, um schnell und einfach eine fachliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen oder Problem zu erhalten. Sie profitieren von meiner langjährigen Praxiserfahrung als Fachanwalt für Erbrecht, so dass ich mit Ihnen die für Sie optimale Strategie entwickeln kann.

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Ich berate Sie in allen erbrechtlichen und daran angrenzenden Rechtsfragen

Häufig berühren erbrechtliche Fragen auch immobilienrechtlichen Themen. Was muss ich berücksichtigen, wenn ich meinen Kindern oder meinem (nicht-) ehelichen Partner eine Immobilie vererben möchte?

Auch das immobilienrechtliche Mandat erfordert daher ein breites Spektrum an rechtlichem und wirtschaftlichem Know-how um die Erben vor erheblichen Vermögenseinbußen zu bewahren.

Als Fachanwalt für Erb- und Immobilienrecht erhalten Sie in allen Fragen professionelle Unterstützung.

Wie läuft eine Erstberatung ab und was muss ich beachten?

  • Auch in Corona-Zeiten erhalten Sie zeitnah einen Termine, um Ihr Anliegen zu besprechen.
  • Ziel des ersten Beratungsgesprächs ist immer, dass Sie eine fachkundige und offene Einschätzung zu Ihrem erbrechtlichen Problem erhalten, um darauf hin das weitere Vorgehen planen zu können.
  • Gemeinsam sprechen wir über Ihre Ziele und Wünsche, um mögliche konkrete Schritte zum Erreichen Ihrer Ziele einleiten zu können.
  • Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung berücksichtige ich natürlich immer Ihre persönliche und familiäre Situation.
  • Eine Erstberatung (ca. 1 Stunden) kostet 226,10 € (190,00 € zzgl. 19 % USt.)

Häufige Fragen zum ersten Beratungsgespräch:

Jeder Mandant hat andere Anforderungen. Auf Nachfragen stehe ich Ihnen gerne für eine Erbrechtsberatung bis max. 21.00 Uhr zu Verfügung.

Natürlich. Samstags berate ich auf Nachfrage in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Wenn Sie es wünschen und Fristen zu beachten sind bieten ich Ihnen außerhalb der Urlaubszeiten garantiert einen Termin innerhalb von längstens 3 Werktagen an. Bei Bedarf und nach Möglichkeit noch am Tag Ihrer Anfrage.

Ja. Viele meiner Mandanten finden es z.B. aus alters- bzw. gesundheitlichen Gründen bequemer, wenn wir für ein Beratungsgespräch zu ihnen nach Hause komme. Für die Anfahrt berechne ich eine vorab zu vereinbarende Pauschale. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der zu erwartenden An – und Abfahrtszeit.

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TERMINVEREINBARUNG

Fachanwalt für Erbrecht
Carsten Meier
Am Beethovenpark 28
50935 Köln

Tel.: 0221 / 95 49 17 96
Fax: 0221 / 95 49 17 99

Gerne stehe ich Ihnen für eine erste persönliche Beratung zur Verfügung.

Das sagen meine Mandanten über mich:

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A.K

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B.C