In der Mehrzahl der Erbfälle wird der Erblasser nicht von einer einzelnen Person, sondern von mehreren Erben beerbt. Die sogenannten Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft.
Testeintrag 1
Erbrechtliche Konflikte nach einem Todesfall in der Familie werden sehr häufig unsachlich und gefühlsbetont ausgetragen. Neben rechtlichen Gestaltungen von Verträgen und Testamenten biete ich Ihnen die außergerichtliche Interessenvertretu [...]